Wir haben Urlaub vom
Montag, 23. August bis Freitag, 10. September 2010
Vertretung: und alle anderen Rheinfelder Arztpraxen.
Ab Montag, 13. September sind wir wieder für Sie da! Im Vertretungsfall durch eine andere Hausarztpraxis müssen Sie die Praxisgebühr dort nicht erneut entrichten, falls Sie diese für das laufende Quartal schon bei uns bezahlt haben und Ihre Quittung vorlegen. Dies gilt auch umgekehrt: Legen Sie uns eine Quittung von einer Hausarztpraxis vor, die uns vertreten hat, dann müssen wir die Praxisgebühr nicht noch ein weiteres Mal für die Krankenkasse einziehen. - Im organisierten Notfalldienst jedoch (Wochenende und Feiertage) ist die Praxisgebühr erneut zu leisten.
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