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Praxisgebühr

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

bitte bringen Sie beim ersten Kontakt im Quartal immer Ihre Chipkarte und Ihren 10 Euro-Schein mit.

Bitte vermeiden Sie Münzgeld und größere Scheine, denn wir möchten uns weiterhin Ihnen als Patienten zuwenden können. Unsere für Sie und Ihre Gesundheit bestimmte Zeit und Kraft soll durch das Geldeinziehen für die Krankenkasse nicht mehr als nötig strapaziert werden.

Es handelt sich um einen zusätzlichen Betrag für die Krankenkasse, nicht um ein Arzthonorar und sollte deshalb eigentlich richtiger Kassengebühr heißen.

Wir Ärzte sind leider gezwungen, diese Gebühr zu erheben.

Die Gebühr wird pro Patient ganz automatisch von unserem Honorar zwangsweise abgezogen. Wie bitten Sie, liebe Patientinnen und Patienten, deshalb, die zehn Euro wirklich immer dabei zu haben.
Unser Honorar wird hierdurch nicht erhöht, im Gegenteil: Das Einkassieren für die Krankenkasse belastet uns und unser Team zeitlich, organisatorisch und finanziell ganz erheblich und wurde von uns Ärzten nicht gewollt. Wir erhalten noch nicht einmal eine Aufwandsentschädigung für diese zusätzliche Arbeit.

Diese Gebühr fällt an:

  • Bei jedem ersten Kontakt im Quartal.
  • Auch bei ausschließlich telefonischem Kontakt!
  • Auch wenn nur ein Wiederholungsrezept ausgestellt wird!
  • Auch bei Notfällen im Notdienst!

Falls Sie erst nachträglich einen Befreiungsausweis, eine Überweisung oder Quittung von einem anderen Arzt vorlegen, begründet dies keinen Rückzahlungsanspruch.

Sollten Sie die 10 Euro nicht beim ersten Kontakt dabei haben, sind wir eigentlich angehalten, Sie abzuweisen (außer bei akuter Behandlungsbedürftigkeit).

Bitte helfen Sie uns, dass der gesetzlich verordnete Aufwand nicht noch unzumutbarer wird und halten den Betrag beim ersten Besuch im Quartal passend parat: als 10-Euro-Schein.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Ihr Praxisteam
Dres. med. Welf und Heike Dieterich


PS: Achtung: Tragen Sie die Quittung über die bezahlte Praxisgebühr immer bei sich, falls Sie einmal eine Vertretung in Anspruch nehmen.
(Im organisierten Notfalldienst jedoch (Wochenende und Feiertage) ist die Praxisgebühr erneut zu entrichten...)

DieArztPraxis
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